Energetische Inspektionen

Energetische Inspektionen von Klimaanlagen nach §12 der EnEV und DIN SPEC 15240

~ Betreiber von in Gebäude eingebauten Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 Kilowatt für den Kältebedarf haben innerhalb der gesetzlichen Fristen eine energetische Inspektion dieser Anlagen durch berechntigte Personen durchführen zu lassen.

~ Diese Fristen beziehen sich, je sich auf den das Jahr 2007. Anlagen mit einem Alter bis 12 Jahren nach Inbetriebnahme müssen 2013 inspiziert werden. Anlagen zwischen 12 und 20 Jahren 2011 und Anlagen über 20 Jahre 2009. Daraus ist ersichtlich, dass alle Anlagen zum betroffenen Anlagen heute schon inspiziert sein mussten.

~ Wir waren einer der ersten Schlungsteilnehmer für die Seminarreihe "Befähigte Personen für die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach §12 der EnEV" bei dem Fachinstitut Gebäude Klima und der BTGA. Wir haben weiterhin Wiederholungsschulungen besucht, um auch mit der DIN SPEC 15240 vertraut zu sein.

~ Zu unseren Kunden, bei denen wir die energetische Inspektion durchgeführt haben zählen neben öffentlichen Auftraggebern auch Universitäten und Automobilzulieferer. Die Auditierung nach DIN ISO fragt auch die Durchführung der energetischen Inspetion ab.

~ Aber nicht nur für die rechtliche Sicherheit ist die energetische Inspektion sinnvoll. Das durchschnittliche Alter von den zu inspizierenden Anlagen ist weit über 30 Jahre. Es ergeben sich sehr oft schnell umzusetzende Verbesserungsmaßnahmen, welche sich nach sehr kurzer Zeit amortisiert haben. Die Kosten der energetischen Inspektion sind meist sehr schnell wieder erwirtschaftet.

~ Nutzen Sie unsere Erfahrung, wir sind in der Liste der "befähigten Personen" des BTGA eingetragen.